ASV Wedel e.V.

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Schonmaße / Schonzeiten

Hier finden Sie Angaben zu den vereinsinternen Schonmaßen. Zu den gesetzlichen Schonzeiten hat der ASV Wedel auch eine Winterschonzeit. Die Winterschonzeit gilt vom 1.November bis zum 28./29. Februar des nächsten Jahres. Die Teiche sind also vom 1.März bis zum 31.Oktober eines jeden Jahres zum Angeln freigegeben. Selbstverständlich gelten weiterhin die gesetzlichen Schonzeiten für die verschiedenen Fischarten.

Vereinsinterne Schonmaße/Schonzeiten:

Aal

40 cm

Barsch

28 cm

Hecht

50 cm

Karpfen

40 cm

Schleie

28 cm

Zander

50 cm

 

Die gesetzlichen Schonmaße/Schonzeiten sowie die Gesetze zum Fischereirecht, zur Küstenfischereiverordnung (KÜFO) und zur Binnenfischereiverordnung (BIFO) finden sie unter folgenden Adressen:

www.lsfv-sh.de

 

Homepage des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein e.V.

www.landesregierung-sh.de/landesrecht/793-4.htm

 

Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesfischereigesetz - LFischG)

 

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